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Wie werden Programmsperren wieder aufgehoben?

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Zuerst einmal so geklärt werden, warum und wofür Programmsperren gesetzt werden können.

Programmsperren werden gesetzt, sobald die Möglichkeit besteht, dass im
Mehrbenutzerbetrieb Überschneidungen vorkommen können Es muss sicher gestellt werden, dass immer nur ein Benutzer diese Arbeit ausführen kann, alle weiteren Benutzer erhalten in dieser Zeit die Mitteilung, dass dieser Programmbereich in Bearbeitung ist (z.B. Ausgabe einer Bilanz, GuV, BWA).
Wird das Programm ordnungsgemäß beendet, so werden auch die Programmsperren entfernt, so dass Sie im Normalfall vom setzen und Entfernen dieser Sperren nichts mitbekommen.
Sollten aber durch Abbrüche diese Sperren nicht entfernt werden können, so müssen diese per Hand gelöscht werden, sonst bleibt dieser Programmbereich gesperrt.

Wie werden die Sperren aufgehoben?
Melden Sie sich als Systemverwalter an Ihrem Finanzmanagementsystem an, aktivieren danach die Menü-Punkte „Systemverwalter“ – „Systemverwaltung“ – „Sperren“ – „Programmsperren“. Sie erhalten einen Warnhinweis, dass das fehlerhafte löschen von Programmsperren fehlerhafte Programmausführungen zur Folge haben kann. Machen Sie bitte nur weiter, wenn Sie wissen, dass kein weiterer Mitarbeiter angemeldet ist oder die Sperre, die Sie entfernen wollen auch wirklich nicht durch einen anderen Mitarbeiter zur Zeit benutzt wird.
Haben Sie die Warnung bestätigt, sehen Sie danach eine Liste aller im System gesetzten Sperren. Markieren Sie bitte die Sperre, die Sie löschen wollen (mit der Maus oder den Cursor-Tasten) und betätigen danach die „Entf-Taste“ und klicken mit der Maus auf löschen in der Menü-Leiste.


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