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Wie wird das ELSTER-Verfahren (elekronische Übermittlung USt-VA und LSt-Anm) gem. § 6 StDÜV beantragt?

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Voraussetzung für die elektronische Abgabe von Steueranmeldungen ist die einmalige Erklärung nach § 6 der Steuerdatenübermittlungs-Verordnung (StDÜV). Diese Eklärung reichen Sie bitte von Ihnen persönlich unterschrieben bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein, bevor Sie mit der elektronischen Datenübermittlung beginnen.

Die Erklärung finden Sie hier zum download.






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  Dienstag, 20. Oktober 2026
  News
21.09.2026
SEPA-Versionen 3.6 und davor werden nach dem 14.11.2026 abgeschaltet
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) schaltet SEPA-Formatversion...

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10.06.2025
UstVa ab Monat 05.2025: XML-Datei
Update 10.06.2025: Mit der Version vom 06.06.02025 können die Elster-Dateien wieder übertragen...

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